Vorschriften und weitere Informationen für Ihr Land

Machen Sie sich mit den in Ihrem Land geltenden Vorschriften für Sony Produkte vertraut.

Energieeffizienz

Informationen zum Ökodesign bei externen Netzteilen:

„Informationen zu den Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile gemäß Anhang II, Punkt 2(b) der VERORDNUNG (EU) 2019/1782 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission finden Sie unter folgendem Link. Hier können Sie die Informationen zum externen Netzteil anhand der Modellbezeichnung des externen Netzteils suchen:

Angaben auf dem EU-Energie-Label

Energie-Label sind Bewertungen in alphabetischer Form von „A“ (höchste Effizienz) bis „F“ (geringste Effizienz). Gemäß der EU-Richtlinie 1062/2010 müssen sämtliche im Laden und online angebotenen Fernseher ein Energie-Label aufweisen. Dieses Energie-Label wird derzeit verwendet. Die Grenzwerte für die Energieeffizienzklassen werden gelegentlich von der EU-Kommission geändert.

Energieeffizienz

Der jährliche Energieverbrauch von XYZ kWh/Jahr basiert auf der Annahme, dass der Fernseher 365 Tage täglich 4 Stunden lang betrieben wird. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt vom tatsächlichen Betrieb des Fernsehers ab.

Wir bei Sony engagieren uns kontinuierlich für die Entwicklung und Herstellung von Produkten, die mit jedem Jahr energieeffizienter als die Vorgängermodelle werden. Tatsächlich ist es so, dass die meisten unserer Fernseher über ein Energie-Label von A++ bis A verfügen, und schlechtere Bewertungen als B gibt es nicht.

Rücknahme/Recycling

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall (WEEE; Waste Electrical and Electronic Equipment), Akku- und Batterie-Abfall sowie Verpackungsabfall

Elektrische und elektronische Geräte, Batterien und Akkus sowie Verpackungsmaterial gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen separat entsorgt werden. Elektrische und elektronische Produkte, die auf den Sondermüll gehören, sind durch ein Symbol mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Bei einigen Batterien wird dieses Symbol durch das chemische Symbol für Blei (Pb) ergänzt, falls der Bleianteil der Batterie höher als 0,004 % ist.

Indem Sie dafür sorgen, dass Produkte, Batterien und Verpackungsmaterial ordnungsgemäß entsorgt werden, können Sie potenziell umwelt- oder gesundheitsschädliche Folgen verhindern, die durch eine unsachgemäße Entsorgung auftreten können. Je nach Wohnort können evtl. auch Handbücher und CDs bzw. DVDs an entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden. Das Recycling dieser Materialien trägt zur Schonung natürlicher Ressourcen bei.

Weiterführende Informationen zum Recycling von Produkten, Batterien und Verpackungsmaterial erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, den kommunalen Entsorgungsbetrieben oder dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben. Bei Produkten, die aus Gründen der Sicherheit, Leistung oder Datenintegrität ständig über einen internen Akku mit Strom versorgt werden müssen, darf diese Batterie nur durch qualifiziertes Servicepersonal ersetzt werden.

Diese Produkte sind am Ende ihrer Lebenszeit bei der zuständigen Müllverwertungsstelle abzugeben, um sicherzustellen, dass die Batterie und die elektrischen und elektronischen Komponenten korrekt entsorgt werden. Informationen zum sicheren Entfernen der Batterie finden Sie im entsprechenden Kapitel im Handbuch. Entnehmen Sie die Batterie, und geben Sie sie bei Ihrer nächsten Sammelstelle für Altbatterien ab.

Die WEEE-Richtlinie

Elektronische Geräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen stets gesondert entsorgt werden

Batterieverordnung

Batterien gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen stets gesondert entsorgt werden

REACH

(Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals)

Neben unserem Bestreben, die Verwendung gefährlicher Stoffe einzuschränken, fordert auch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), dass Unternehmen, die in der EU geschäftlich aktiv sind, einschließlich Sony, verschiedenen Rechtsvorschriften entsprechen. Dazu zählt, dass Kunden über die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Produkten informiert werden, die in einer so genannten „Kandidatenliste“ aufgeführt sind.