Die meisten Sony Produkte verfügen über eine standardmäßige zweijährige kommerzielle Garantie. Für einige Produktkategorien gelten jedoch abweichende Laufzeiten oder Bedingungen der kommerziellen Garantie:
- Für Xperia Produkte, wie beispielsweise Smartphones, gilt eine standardmäßige zweijährige kommerzielle Garantie.
- Für bestimmte Produkte, wie Lampen und Akkus, gelten besondere kommerzielle Garantiebedingungen, deren Laufzeit oder Umfang stärker eingeschränkt sein kann.
Diese kommerziellen Garantiebedingungen gelten zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Verbraucherrechten, einschließlich der nach lokalem Recht geltenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte, und berühren diese nicht.
Geltendmachung eines Garantieanspruchs
Wenn Ihr Produkt im Rahmen der Garantie repariert werden muss, müssen Sie einen Kaufbeleg vorlegen, beispielsweise den Originalkassenbon oder die Originalrechnung.
Wenn Sie keinen Kaufbeleg vorlegen können, wird die Reparatur als Reparatur außerhalb der Garantie behandelt und ist kostenpflichtig. Wenn Sie Ihren Kaufbeleg nicht mehr besitzen, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben. Dieser kann Ihnen möglicherweise eine Kopie des Kassenbons zur Verfügung stellen.
Was ist nicht durch die Garantie abgedeckt?
Ihre Sony Garantie gilt ab dem Kaufdatum. Bestimmte Arten von Schäden sind jedoch nicht durch die standardmäßige Garantie abgedeckt.
Nachfolgend finden Sie vier häufige Beispiele für Schäden, die von der Garantie ausgeschlossen sind. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht vollständig ist. Ausführliche Informationen finden Sie in den allgemeinen Garantiebedingungen von Sony.
1. Unfallschäden
Unfallschäden sind unbeabsichtigte physische Schäden an Ihrem Produkt. Ein Beispiel hierfür ist, wenn eine Kamera herunterfällt und das Display dabei einen Riss bekommt.
Auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind, kann ein unbeabsichtigter Stoß interne Komponenten beschädigen.
2. Flüssigkeitsschäden
Flüssigkeitsschäden entstehen, wenn ein Produkt, das nicht als wasserfest oder wasserdicht ausgelegt ist, mit Flüssigkeiten in Berührung kommt. Wasser oder andere Flüssigkeiten können in das Gerät eindringen und dessen interne Komponenten beschädigen.
3. Unsachgemäße Handhabung
Normaler Verschleiß ist während der Lebensdauer eines Produkts zu erwarten. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, missbräuchliche Verwendung oder Vernachlässigung entstehen, sind jedoch nicht durch die Garantie abgedeckt.
Eine unsachgemäße Handhabung führt häufig zu physischen Schäden oder zu einem beschleunigten Verschleiß, der über die Folgen einer normalen Nutzung hinausgeht.
4. Dauerhafte Bildrückstände (Einbrennen des Bildschirms)
Dauerhafte Bildrückstände, auch als Einbrennen des Bildschirms bezeichnet, liegen vor, wenn ein statisches Bild oder wiederkehrende Bildelemente dauerhaft auf dem Display sichtbar bleiben.
Dies kann auftreten, wenn dasselbe Bild, Logo oder derselbe Bildschirminhalt über einen langen Zeitraum kontinuierlich oder wiederholt angezeigt wird, insbesondere bei einer dauerhaften Projektion oder unter statischen Anzeigebedingungen.
Beispielsweise kann die langfristige Anzeige desselben Senderlogos, von Elementen der Benutzeroberfläche oder von Standbildern zu dauerhaften Verfärbungen oder sogenannten „Geisterbildern“ auf dem Bildschirm führen.
Diese Art von Schaden wird als Folge der Nutzungsbedingungen und nicht als Herstellungsfehler betrachtet und ist daher nicht durch die standardmäßige Garantie abgedeckt.
Garantieverlängerung
Zusätzlich zur standardmäßigen Garantie bietet Sony eine Garantieverlängerung an, mit der Sie Ihren Garantieschutz verlängern können.
Wenn Sie eine Garantieverlängerung erwerben möchten, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem Sie Ihr Sony Produkt gekauft haben.
Wenn Sie bereits eine Garantieverlängerung erworben haben, können Sie die Garantieverlängerung aktivieren.